Im Amateursport gilt ab sofort die 2G-Regel

Seit Mittwoch gilt in NRW die neue Corona-Verordnung. Der Spielbetrieb ist mit einer 2G-Regelung für Spieler und Zuschauer weiterhin möglich. Alle Beteiligten, egal ob Spieler, Schiedsrichter oder Trainer sowie alle Zuschauer müssen geimpft oder genesen sein.

CORONASCHUTZVERORDNUNG: DAS GILT FÜR DEN SPORT IN NRW

(Für externe Links und deren Inhalte kann keine Haftung übernommen werden.)

2G

Im Volksbank-Stadion werden wir die 2G-Regel umsetzen und an den Spieltagen Eingangskontrollen durchführen.

Bei unseren Heimspielen müssen die gegnerischen Mannschaften, unsere Mannschaften, die Schiedsrichter, und die Zuschauer ihren Immunität und ihre Identität nachweisen. 

Die Kontrolle erfolg grundsätzlich mit dem QR-Code in der CovPass App und mit einem Lichtbildausweis.

Der Zugang zum Stadion ist dann nur noch geimpften oder genesenen Personen erlaubt. Nicht geimpfte Personen ab 16 Jahren dürfen das Sportgelände nicht mehr betreten. Alle nicht geimpften Personen ab 16 Jahren, sowie alle Personen, die sich der Kontrolle verweigern oder ihre Identität nicht zweifelsfrei nachweisen können, werden des Sportgeländes verwiesen.

Darüber hinaus hat der Landessportbund LSB vorübergehend folgende Ausnahme der 2G-Regeln definiert:

Trainerinnern und Trainer, Betreuerinnen und Betreuer, die nicht immunisiert sind, können ihrer Tätigkeit dennoch nachkommen, wenn Sie einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und, zweitens, eine medizinische Maske tragen. Nicht immunisierte Sportlerinnen und Sportler benötigen einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Bitte beachtet die Regelungen und kommt nicht ohne Immunitätsnachweis und Lichtbildausweis in unser Volksbank-Stadion.

Danke für eure Unterstützung.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.